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SG Speyer, 21.05.2003 - S 3 KR 443/01 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96
Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung
Auszug aus SG Speyer, 21.05.2003 - S 3 KR 443/01
Wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst worden ist, scheidet eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V mangels ursächlichem Zusammenhang zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) aus (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 und Nr. 22).